§53/28b Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht für Radfahrer- Rad links | C-Sign, gebördelt
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Antworten in den häufigen Fragen →- Gebördelte C-Sign Ausführung
- Tafelrückseite blendfrei für CE gekennzeichnete Ware
- Ecken gerundet, Kanten entgratet
Diese Verkehrstafeln zeigen einen Geh- und Radweg (Fußweg und Fahrradweg) an, der von Radfahrern benützt werden darf, aber nicht muss und eine Verkehrstafeln nach einen Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Fahrradverkehr getrennt geführt werden, wobei die Symbole in der Tafel nach der tatsächlichen Verkehrsführung entsprechend anzuordnen sind (Fußgänger rechts, Fahrrad links).
Ausführung
Unsere Verkehrstafeln entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweils geltenden Bestimmungen der StVO und der Straßenverkehrszeichen-Verordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Symbole und Beschriftungen werden im Siebdruckverfahren oder mit computergeschnittenen Klebeschriften durch erfahrene Mitarbeiter unter Beachtung der einschlägigen Normen hergestellt.