§53/2a Kennzeichnung eines Schutzweges | flaches Verkehrszeichen
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Antworten in den häufigen Fragen →Verkehrszeichen §53/2a Kennzeichnung eines Schutzweges in flacher Ausführung
- Flache Ausführung
- Tafelrückseite blendfrei für CE gekennzeichnete Ware
- Ecken gerundet, Kanten entgratet
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet einen Schutzweg (§2 Abs. 1 Z 12) bei dem ständig betriebene Lichtzeichen zur Regelund des Verkehrs oder zur Abgabe blinkenden gelben Lichtes nicht vorhanden sind. Es ist beim Schutzweg anzubrungen, und zwar auf Einbahnstraßen auf beiden Seiten, auf anderen Straßen an der rechten Seite. Wenn jedoch die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird, ist statt der seitlichen Anbringung des Verkehrszeichens über dem Schutzweg zulässig.